, insb. 35). Weiter habe der Gesuchsgegner einem anderen Asylsuchenden dessen Handy weggenommen und zu ihm gesagt, dass er es erst wiedererhalte, wenn er Muslim sei (MI-act. 35). -3- In der Folge wurde der Gesuchsgegner von der Regionalpolizei W._____ vorläufig festgenommen und im Zentralgefängnis W._____ inhaftiert (MI.- act. 75 ff., insb. 80).