Später habe er angegeben, er führe keine Konversation mit Nicht- Muslimen. Die Melderin habe angegeben, dass der Gesuchsgegner bereits in den beiden vorangehenden Tagen verstörendes Verhalten gezeigt habe, mehrfach Anwohner und Schüler gefragt habe, wer Muslim sei, einer Betreuerin gesagt habe "sie müsse keine Angst haben, in sechs Tagen passiere etwas und in zwei Wochen werde alles besser" und einer Angestellten der Asylunterkunft wortlos bis zu deren Auto gefolgt sein (MI-act. 34 ff., insb. 35).