Er werde die gesamten 18 Monate im Gefängnis gewesen sein, ohne dass das MIKA ein Resultat erhalten werde. Vor diesem Hintergrund ist deshalb nicht mehr davon auszugehen, dass die bei den algerischen Behörden hängigen Identitätsanfragen positiv beantwortet werden und zur Ausstellung eines Ersatzreisedokuments führen werden. Das MIKA hatte dem Gesuchsgegner anlässlich des rechtlichen Gehörs vom 12. April 2024 denn auch konkret dargelegt, welche Handlungen von ihm zur Identifizierung und zur Papierbeschaffung erwartet werden. Es liegt somit am Gesuchsgegner, die Reisepapierbeschaffung durch Einreichung von Dokumenten oder Kontaktaufnahme mit seiner Heimatvertretung voranzutreiben.