Mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 informierte das SEM das MIKA darüber, dass der neue ägyptische Konsul nicht bereit sei, mit dem Gesuchsgegner im Rahmen eines konsularischen Gesprächs zu sprechen, da dies bereits durch seinen Vorgänger erfolgt sei. Zudem habe sein Vorgänger eine entsprechende Anfrage an die zuständige Stelle in Kairo gesandt, welche negativ beantwortet worden sei. Sobald neue Elemente zur ägyptischen Identität des Gesuchsgegners vorliegen würden, könne ein konsularisches Gespräch in Betracht gezogen werden (MI-act. 910).