Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 23. April 2024 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 7. Juli 2024, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Der mit Urteil vom 12. Juli 2023 bestätigte amtlich Rechtsvertreter bleibt im Amt und kann nach Haftentlassung des Gesuchsgegners seine detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2023.55 einreichen.