Die durch das MIKA angeordneten Verlängerungen der Durchsetzungshaft wurden mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 5. Januar 2024 (WPR.2024.2; MI-act. 599 ff.) und 29. Februar 2024 (WPR.2024.20, MI-act. 648 ff.) bestätigt, letztmals bis zum 7. Mai 2024, 12.00 Uhr. B. Am 23. April 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner im Beisein des Rechtsvertreters, substituiert durch seine Praktikantin, das rechtliche -5- Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 681 ff., 670). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Durchsetzungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):