Der Gesuchsgegner gab anlässlich des Ausreisegesprächs vom 23. April 2024 gegenüber dem MIKA an, aktuell nicht bereit zu sein, nach Österreich zurückzukehren, insbesondere nicht, bevor er ärztliche Termine habe wahrnehmen können. Anlässlich des rechtlichen Gehörs vom Folgetag -6-