Die Kantonspolizei Aargau nahm den Gesuchsgegner am 24. April 2024, 06.50 Uhr, im Auftrag des MIKA in der ihm zugewiesenen Unterkunft fest. Nachdem er zwecks Überprüfung der Hafterstehungsfähigkeit auf dem Stützpunkt Muri einer ärztlichen Untersuchung unterzogen worden war, wurde er gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 120 f., 126 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 24. April 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer -3- Administrativhaft gewährt (MI-act. 137 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1):