Am 23. April 2024 erschien der Gesuchsgegner auf Vorladung des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) in dessen Räumlichkeiten zu einem Gespräch betreffend Dublin-Entscheid, Ausreise und medizinische Fragen (MI-act. 100, 115 ff.). Anlässlich dieses Gesprächs gab der Gesuchsgegner an, zu einer freiwilligen Ausreise nach Österreich nicht bereit zu sein, jedenfalls nicht, bevor er bereits vereinbarte Arzttermine in der Schweiz habe wahrnehmen können (MI-act. 115 f.).