Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner am 15. Juni 2023 in Österreich um Asyl ersucht hatte (MI-act. 75), ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die österreichischen Behörden am 25. Oktober 2023 um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 75, 143). Dieser Antrag wurde von den österreichischen Behörden am 3. November 2023 zunächst abgelehnt (MI-act. 1 f.). Nach einem entsprechenden Remonstrationsverfahren, eingeleitet am 22. November 2023, stimmte Österreich dem Übernahmeersuchen am 6. Dezember 2023 jedoch zu (MI-act. 43 f., 9 f.).