Erhöht wird das private Interesse indes grundsätzlich dadurch, dass die Massnahme nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch die Wirtschaftsfreiheit des Beschwerdeführers einschränkt: Ausweislich der Akten ist erstellt, dass dieser in Y._____ über Büroräumlichkeiten verfügt, welche er nun nicht aufsuchen und damit seine privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit nicht frei ausüben kann.