Die Polizei, die sowohl für die Kriminalitätsbekämpfung als auch die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich ist, nimmt einen Teil ihrer Aufgaben als Strafverfolgungsbehörden nach den Regeln der abschliessend durch Bundesrecht geregelten Strafprozessordnung wahr (vgl. zum Ganzen Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 12. Februar 2020 zum Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit [Polizeigesetz, PolG]; Änderung, 20.35, S. 5).