Schliesslich würden die Vorgänge des Beschwerdeführers aus den polizeilichen Registraturen darauf schliessen lassen, dass er vor der Begehung schwerer Straftaten nicht zurückschrecke. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer, der seine Dienste als Rechtsberater auf www.bbb.ch anbiete, auch bei weiteren Personen im Kanton Aargau vorstellig werde. Es sei entsprechend nicht nur das Opfer potenziell gefährdet. Die Wegweisung und Fernhaltung aus dem Kanton Aargau sei geeignet, um weitere Straftaten wie Drohung, Körperverletzung, Angriff, Nötigung etc., welcher der Beschwerdeführer bereits in früheren Fällen verdächtigt worden sei, zu verhindern.