suchung am 5. April 2024 aber wieder aus der Haft entlassen worden. Es bestehe indes weiterhin der Verdacht, dass vom Beschwerdeführer eine grosse Gefahr für das Opfer, aber auch für die Bevölkerung des Kantons Aargau ausgehe. Dieser gründe auf dem Umstand, dass der Beschwerdeführer, der über keine Waffentragbewilligung verfüge, mit einer geladenen, nicht registrierten Waffe unterwegs gewesen sei. Nach eigenen Aussagen werde er niemanden fragen, ob er eine Waffe erwerben und tragen dürfe, erachte es als sein Recht, eine Waffe dabei zu haben und werde das nächste Mal eine vier Kaliber grössere Waffe dabei haben.