Der Beschwerdeführer sei in den Registraturen der Kantonspolizei unter anderem als Beschuldigter wegen schwerer Körperverletzung, Angriff, Nötigung, Diebstahl, Tätlichkeit sowie mehrfach wegen Drohung, Wiederhandlung Waffengesetz und Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz verzeichnet. Nach dem Vorfall vom 4. April 2024 sei er vorläufig festgenommen, nach durchgeführter Einvernahme und Hausdurch- -7-