5. Um den Zweck der Massnahme nicht zu gefährden, wird einer Beschwerde gegen diese Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen. 6. Für den Zeitraum eines nachweislich angeordneten behördlichen Termins im Kantonsgebiet Aargau (z.B. Vorladung Staatsanwaltschaft) gilt die vorliegende Fernhaltemassnahme nicht. -4-