gung (mehrfach begangen), Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (mehrfach begangen), schwerer Körperverletzung (Versuch), Vergehen gegen das Waffengesetz, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, Fahren eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, einfacher Körperverletzung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und einer ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB verurteilt. Die ambulante Behandlung wurde mit Entscheid vom 30. Oktober 2019 aufgehoben.