2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 2. Mai 2024 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2024.29 vom 4. April 2024; MI-act. 214 ff.). Am 22. April 2024 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (act. 6). Die Verhandlung erfolgte am 1. Mai 2024 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.