E. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung (Protokoll S. 3, act. 35). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 35): 1. Der Gesuchsgegner sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. -4- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: