D. Mit Eingabe vom 23. April 2024 nahm der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur beantragten Haftverlängerung Stellung und beantragte Folgendes (act. 12 ff.): Der Antrag des MIKA auf Verlängerung der Ausschaffungshaft sei abzuweisen. Herr A._____ sei per sofort aus der Haft zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: