Am 7. Februar 2024 forderte das MIKA den Gesuchsgegner auf, die beigelegte Freiwilligkeitserklärung zu unterzeichnen (MI-act. 205), was dieser mit Schreiben vom 8. Februar 2024 verweigerte (MI-act. 212). Ebenfalls am 7. Februar 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen begleiteten Flug nach Colombo an, der auf den 29. Februar 2024 bestätigt wurde (MI-act. 201 f., 214 f., 230 f., 233 f.). Am 20. Februar 2024 reichte ein durch den Gesuchsgegner selbst beauftragter Rechtsvertreter ein neues Asylgesuch ein und teilte dies dem MIKA mit (MI-act. 241 ff.). Am 22. Februar 2024 ersuchte das SEM sodann das MIKA, den Vollzug der Wegweisung einstweilen auszusetzen (MIact. 279 f.).