Anlässlich eines Ausreisegesprächs beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom 20. August 2021 gab der Gesuchsgegner an, nicht zur Rückkehr in seine Heimat bereit zu sein und dass er sich lieber verbrennen und sterben würde, als nach Sri Lanka zurückzukehren (MIact. 81 ff.). Mit Schreiben vom 1. September 2021 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner als Staatsangehöriger von Sri Lanka identifiziert worden sei und die sri-lankischen Behörden – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert hätten (MI-act. 87).