D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4 act. 38 Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 39): 1. Es sei der Gesuchsgegner unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die Ausschaffungshaft für einen Monat zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: