1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 15. April 2024, 14:00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 15. Juli 2024, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der Haftverhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts vom 18. April 2024 wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.