Am 13. April 2024 wurde der Gesuchsgegner aus der vorläufigen Festnahme entlassen und aufgrund des nicht bezahlten Bussenbetrags wegen rechtswidrigen Aufenthalts im Jahr 2020 für zwei Tage in Umwandlungshaft genommen (MI-act. 34, 16). Unmittelbar anschliessend an die Entlassung aus der Umwandlungshaft wurde er dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 34). Mit Verfügung vom 15. April 2024, welche dem Gesuchsgegner gleichentags eröffnet wurde, verfügte das MIKA die sofortige Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz und dem Schengenraum wegen Einreise ohne gültiges bzw. mit falschem Reisedokument (MI-act. 45 ff., 48, 49).