Es steht ihm jederzeit frei zu kooperieren und bei der Beschaffung von Identitäts- oder Reisepapieren mitzuwirken. Das MIKA war bisher stets bemüht, Ausschaffungen so rasch wie möglich zu vollziehen. Sollte das MIKA entgegen seiner bisherigen Gewohnheit das Beschleunigungsgebot verletzen, besteht die Möglichkeit, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.