Daran hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts geändert. So weigerte sich der Gesuchsgegner anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs am 10. April 2024 erneut, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MIact. 193 ff.). Unter diesen Umständen ist offensichtlich, dass die Wegweisung bzw. die Landesverweisung aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen nicht vollzogen werden kann. 2.5. Eine Durchsetzungshaft ist schliesslich nur dann zu bestätigen, wenn die Anordnung einer Ausschaffungshaft unzulässig ist und eine mildere Massnahme nicht zum Ziel führt. -7-