Wie bereits mit Urteil betreffend Anordnung der Durchsetzungshaft vom 22. März 2024 festgestellt wurde, liegt mit Entscheid des SEM vom 17. Januar 2023 (MI-act. 29 ff., 38) ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid gegen den Gesuchsgegner vor. Des Weiteren wurde er mit Strafurteil des Bezirksgerichts Aarau vom 2. November 2023 für acht Jahre des Landes verwiesen. Auch dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 77, 99). Damit liegt nicht nur ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige erstinstanzliche Landesverweisung vor (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2024.28 vom 22. März 2024, Erw.