Mit Entscheid vom 17. Januar 2023 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn aus der Schweiz weg und ordnete an, er habe die Schweiz sowie den Schengen- Raum per Ende der Haft zu verlassen. Zudem wurde der Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung beauftragt. Der Entscheid erwuchs am 27. März 2023 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 29 ff., 38).