Der Gesuchsgegner hat im Rahmen des rechtlichen Gehörs vom 12. April 2024 ausgeführt, die von ihm bis dato angegebenen Personalien stimmten alle nicht, "natürlich nicht". Er gebe doch nicht seine richtige Identität an, damit man ihn dann zurückschicken könne. Er werde die gesamten 18 Monate im Gefängnis gewesen sein, ohne dass das MIKA ein Resultat erhalten werde (siehe vorne lit. B). Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die bei den algerischen Behörden hängigen Identitätsanfragen positiv beantwortet werden und zur Ausstellung eines Ersatzreisedokuments führen werden.