2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 12. April 2024, 06.45 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und dem MIKA um 08.00 Uhr zugeführt. Die mündliche Verhandlung begann am 15. April 2024, 11.28 Uhr; das Urteil wurde um 11.53 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden. -6-