C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners befragt. Der Gesuchsgegner selbst konnte zufolge -5- Krankheit nicht transportiert werden und war bei der Verhandlung nicht anwesend. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 38). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 38): 1. Die angeordnete Durchsetzungshaft sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.