Das Familienbüchlein sei ja von Hand geschrieben, da könne jeder etwas selber draufschreiben (MI-act. 435). Er habe verstanden, dass von ihm die telefonische Kontaktaufnahme mit den algerischen Behörden, das Ausfüllen des Personalienblatts und der Freiwilligkeitserklärung sowie die Vorlage von Reisedokumenten verlangt werde. Er werde dies tun, wenn er freigelassen werde (MI-act. 434). Er sei nicht bereit, eine neue Freiwilligkeitserklärung zu unterzeichnen, auch wenn er jahrelang im Gefängnis sein müsse (MI-act. 432). Er werde die gesamten 18 Monate im Gefängnis gewesen sein, ohne dass das MIKA ein Resultat erhalten werde (MI-act. 434). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner