Am 24. Juli 2023 übermittelte die Schwester des Gesuchsgegners dem MIKA eine Kopie des Geburtsscheins des Gesuchsgegners sowie mutmasslich ein Familienbüchlein (MI-act. 204 ff.). Das MIKA leitete die Dokumente umgehend dem SEM weiter (MI-act. 205 f., 210), welches dem algerischen Konsulat gleichentags unter der Identität D._____, geb. tt.mm.jjjj und unter Beilage der erhaltenen Unterlagen eine neue Identifizierungsanfrage unterbreitete (MI-act. 217 ff.). Am 11. und 21. August 2023 teilte der Gesuchsgegner dem MIKA telefonisch mit, er habe seine Meinung geändert und sei nicht mehr zur Ausreise nach Algerien bereit (MI-act. 211, 216).