Am 29. November 2023 teilte das SEM dem MIKA nochmals telefonisch mit, dass sämtliche Anfragen bei den Behörden der westbalkanischen Länder mehrfach negativ beantwortet worden seien. Das SEM habe nun alle Möglichkeiten, für den Gesuchsgegner ein Dokument zu beschaffen, ausgeschöpft. Der Gesuchsgegner sei jedoch identifiziert und es liege eine Geburtsurkunde vor, wonach dieser im Kosovo geboren sei. Damit sollte es ihm möglich sein, eigenständig bei den kosovarischen Behörden eine Staatsangehörigkeit zu beantragen, sofern er dies wolle. Sollte das SEM neue Erkenntnisse erlangen, werde es sich wieder mit dem MIKA in Verbindung setzen (MI-act. 536). Inwiefern das MIKA unter diesen Umständen