Auf Anfrage des MIKA antwortete das SEM am 28. November 2023, es seien keine weiteren Anfragen pendent in Bezug auf die Identifizierung des Gesuchsgegners, da die bisherigen Abklärungen in Serbien, Montenegro und Kosovo negativ ausgefallen seien. Der Gesuchsgegner müsse freiwillig eine Staatsbürgerschaft beantragen, sodass eine Papierbeschaffung ohne die Mithilfe des Gesuchsgegners nicht möglich sei (MI-act. 529 ff.).