Am 22. Oktober 2021 lehnte Frankreich die Wiederaufnahme des Gesuchsgegners ab (MI-act. 98 ff.). Gleichentags stellte das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem MIKA ein Schreiben des kosovarischen Innenministeriums vom 23. Februar 2018 zu, worin dieses den Gesuchsgegner als kosovarischen Staatsangehörigen anerkannte und einer Rückkehr in den Kosovo zustimmte. Zudem stellte das SEM dem MIKA ein unbeschränkt gültiges Ersatzreisedokument für eine Ausreise in den Kosovo, gültig ab 1. April 2021, zu (MI-act. 101 ff.).