Mit Schreiben vom 15. Oktober 2021, welches dem Gesuchsgegner gleichentags übergeben wurde, wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) diesen auf seine Ausreisepflicht hin, teilte ihm mit, es beabsichtige, ihn auf den Termin der Haftentlassung aus der Schweiz in den Kosovo auszuschaffen, und forderte ihn auf, gültige Reisedokumente zu beschaffen (MI-act. 81 f.). Hierauf teilte der Gesuchsgegner dem MIKA mit persönlich verfasstem Schreiben vom 15. Oktober 2021 mit, er könne keine Reisedokumente beschaffen da er staatenlos und nicht kosovarischer Staatsangehöriger sei. Er sei deshalb auch nicht bereit, freiwillig in den Kosovo auszureisen (MI-act. 90).