Am 18. April 2023 beauftragte das MIKA das SEM mit der Identifizierung des Gesuchsgegners, worauf dieses am 25. April 2023 eine Identifizierungsanfrage an die algerischen Behörden stellte (MI-act. 64, 65 ff.). Am 26 Juli 2023 ersuchte das MIKA das SEM den hängigen Antrag betreffend die Identifizierung des Gesuchsgegners zu monieren, was das SEM sodann jeweils am 2. August 2023 und 7. November 2023 mittels Monierungsschreiben tat (MI-act. 64, 65 ff., 69 ff., 72 ff.).