Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wurde mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2023 (WPR.2023.108; MI-act. 522 ff.) bis zum 2. April 2024 bestätigt. Am 31. Januar 2024 konnte der Gesuchsgegner schliesslich an einem Counseling teilnehmen (MI-act. 546). Am 26. Februar 2024 teilte das SEM -4-