Der per Ende Oktober 2023 vorgesehene Termin für die konsularische Anhörung des Gesuchsgegners fand nicht statt (MI-act. 394, 420, 423, 436). Das SEM klärte in der Folge zunächst die Möglichkeit eines Counselings im Dezember 2023 ab (MI-act. 436), führte am 13. Dezember 2023 dann aber aus, im Dezember 2023 werde kein Counseling stattfinden (MIact. 479). Es bestehe aber ein aktiver Kontakt zum algerischen Generalkonsul und man gehe davon aus, dass das Counseling per Mitte/Ende Januar 2024 wieder aufgenommen werde (MI-act. 479).