Das SEM ersuchte das algerische Konsulat am 22. April 2022 um Identifizierung des Gesuchsgegners (MI-act. 242 f.). Ab dem 15. Juni 2022 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 266). Der Gesuchsgegner erwirkte im Zeitraum vom 9. März 2021 bis zum 12. Juli 2023 mehrere Strafbefehle gegen sich (MI-act. 113, 207, 228, 261, 297, 341), wurde am 29. Mai 2023 durch die Kantonspolizei Tessin verhaftet (MI-act. 300 f.) und verbüsste anschliessend im Kanton Zürich eine Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 193 Tagen (MIact. 359 ff.).