Ferner hat sich der Gesuchsgegner trotz den entsprechenden Aufforderungen des MIKA (MI-act. 455, 492, 620) nicht darum bemüht, selbständig Reisepapiere zu beschaffen, sondern die Papierbeschaffung gänzlich den Behörden überlassen. Damit ist er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und hat sich behördlichen Anordnungen widersetzt.