2. Das ordentliche Vollzugsende der Freiheitsstrafe wurde auf den 2. April 2024 angesetzt (MI-act. 494). Die mündliche Verhandlung begann am 18. Januar 2024, 14.00 Uhr; das Urteil wurde um 14.50 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit vor Ablauf des Strafvollzugs und damit noch vor Beginn der Ausschaffungshaft, womit die Haftüberprüfungsfrist eingehalten wurde.