2. Die Haft beginnt am 2. April 2024, 07:00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 1. Juli 2024, 12.00 Uhr, angeordnet. -4- 3. Eventualiter wird die Haft in Anwendung von Art. 77 AIG für 60 Tage angeordnet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.