Am 4. März 2022 reiste der Gesuchsgegner erneut illegal in die Schweiz ein (MI-act. 137 ff.) und ersuchte am 6. März 2022 zum zweiten Mal um Asyl (MI-act. 399). Dieses Gesuch lehnte das SEM mit Verfügung vom 10. Oktober 2022 ab und ordnete die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz und dem Schengen-Raum sowie den Vollzug der Wegweisung in den Heimat- bzw. Herkunftsstaat per Haftende an (MIact. 399 ff.). Diese Verfügung erwuchs am 10. November 2022 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 410). Ab dem 5. Juli 2022 befand sich der Gesuchsgegner in Untersuchungshaft und wurde später in den vorzeitigen Strafvollzug versetzt (MI-act. 1). Mit -3-