B. Am 14. März 2024, 10.00 Uhr, gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 223 ff.). Dabei gab der Gesuchsgegner ein neues Geburtsdatum bekannt (B, MI-act. 223), worauf das MIKA das SEM ersuchte, das neue Geburtsdatum an die algerischen Behörden weiterzuleiten und damit eine neue Identitätsabklärung vorzunehmen (MIact. 234). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):