Mit Antwortschreiben vom 4. Dezember 2023 informierte das SEM das MIKA darüber, dass noch in dieser Woche ein Erinnerungsschreiben an die algerischen Behörden versendet werde. Im Sinne des Beschleunigungsgebots halte sich das SEM an die Drei-Monats-Regel (MI-act. 154). Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wurde mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2023 (WPR.2023.109; MI-act. 190 ff.) bis zum 1. April 2024, 12.00 Uhr, bestätigt.