Mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau (Einzelrichter des Verwaltungsgerichts) vom 5. Oktober 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 1. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.87; MIact. 127 ff.). Mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 erkundigte sich das MIKA beim SEM über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Reisepapiers für den Beschwerdeführer (MI-act. 152).