3. In diesem Fall ist dem Gesuchsgegner vor der Anordnung der Durchsetzungshaft erneut das rechtliche Gehör zu gewähren und es ist ihm klar mitzuteilen, welche Verhaltensänderung von ihm konkret erwartet wird. 4. Es werden keine Kosten auferlegt. 5. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, seine detaillierte Kostennote Im Verfahren WPR.2023.80 einzureichen. Zustellung an: den Gesuchsgegner (Vertreter, im Doppel; vorab per Inca-Mail) das MIKA (mit Rückschein; vorab per E-Mail) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten